Cybermobbing & Cybergrooming

Fair und respektvoll im Klassenchat

Comicartige Figuren

Ob ein privates Bild, das ins Netz gelangt ist, Probleme mit der Familie oder Mobbing im Netz: Junge Menschen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, brauchen Unterstützung. Häufig werden hier Grenzen überschritten und Recht verletzt. In der Chatberatung von Safe im Recht, einem Angebot des Kinderschutzbundes Frankfurt, können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren ihre Sorgen loswerden und sich hinsichtlich ihrer Rechte beraten lassen. Über die Beratungsarbeit sprachen wir mit der Diplompsychologin Livia Lill.

Ich brauche Rat

Junge Menschen zu ihren individuellen Rechtsproblemen beraten, steht im Fokus des Projektes Safe im Recht. Über einen Webchat oder per Messenger-Dienst WhatsApp können sich Kinder und Jugendliche an die ehrenamtlichen Berater*innen wenden, die alle einen juristischen Hintergrund haben. „Intime Bilder, die einfach ohne Zustimmung der abgebildeten Person weitergeleitet wurden, Fragen zum Recht am eigenen Bild und der Umgang mit Cybermobbing sind die häufigsten Beratungsanlässe“, berichtet Livia Lill. Sie führt aus: „Vor allem beraten wir zu Themen rund um digitale Gewalt, weil wir merken, dass hier seit einiger Zeit ein besonderer Bedarf besteht. Und hier ist es uns wichtig, an der Lebensrealität junger Menschen anzuknüpfen, die eben stark von digitalen Medien geprägt ist.“

Mobbing im Klassenchat, was tun?

Wird eine Person im Klassenchat gemobbt, ist die Hilfe von anderen sehr wichtig. „Das fängt damit an, dass ich als Mitschüler*in, die*der Mobbing im Chat mitbekommt, die Situation nicht einfach ignoriere und nicht leise bleibe, sondern mich hinter die*den Betroffenen stelle. Das kann eine Nachricht in den Klassenchat oder eine private Nachricht an die betroffene Person sein, in der ich durch eine klare Positionierung gegen Cybermobbing und der Solidarisierung mit der betroffenen Person unterstütze“, sagt Livia Lill. Voraussetzung dafür ist, das vorhandene Bewusstsein. „Hier sehe ich Lehrkräfte und Erziehende in der Verantwortung Schüler*innen dahingehend zu sensibilisieren, dass aktives Handeln und die Unterstützung durch andere enorm wichtig für die Betroffenen ist. Sagt niemand etwas, kann sich das für viele als Zustimmung anfühlen, obwohl diese gar nicht vorhanden ist.“

Chatiquette – auch im Klassenchat gilt ein faires Miteinander

Was im Familien- oder Freund*innenkreis gilt, muss im Chat und im Netz genauso gelten: Ein respektvoller Umgang miteinander. „Wir raten Lehrkräften in unseren Workshops, die wir an Schulen durchführen, am besten Regeln für den Klassenchat aufzustellen. Dazu zählt, dass Beleidigungen, Beschimpfungen, Bloßstellungen und rassistische sowie sexistische Äußerungen in einem Klassenchat nichts verloren haben und nicht toleriert werden. Eine mögliche Maßnahme für Schüler*innen, die sich nicht an die Chatiquette halten, könnte der Ausschluss aus dem Chat sein.“

Livia Lill sieht es vor allem als bedeutsam an, Medienkompetenz in den Lehrplänen der Schulen fest zu verankern. „Kinder müssen von Anfang an lernen, wie sie digitale Geräte – zum Beispiel ihr Smartphone – selbstbestimmt und sicher nutzen können. Auch Eltern sollten in den Prozess miteinbezogen werden. Sie sollten ehrliches Interesse für das zeigen, was ihre Kinder machen und ihre Kinder in der Mediennutzung begleiten. Nur wenn pädagogische Fachkräfte und Eltern zusammenarbeiten, kann eine gute Medienerziehung gelingen.“

Strafbarkeit von Cybermobbing

Für Cybermobbing gibt es in Deutschland bisher keinen eigenständigen Straftatbestand. Dennoch können viele mit Cybermobbing verbundene Handlungen strafbar sein, wenn sie das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht betreffen. Das können zum Beispiel Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung, die Verletzung des Rechtes am eigenen Bild oder das Darstellen und Verbreiten von Gewaltdarstellungen sein. „Entscheidend ist, ob nachgewiesen werden kann, dass eine Straftat vorliegt und wie drastisch diese ausfällt. Hier ist es wichtig, Beweise, beispielsweise in Form von Screenshots, zu sichern. Datum und Uhrzeit sollten sichtbar und erkennbar sein. Bei besonders extremen Fällen von Cybermobbing, wie wiederkehrenden Bedrohungen und damit einhergehender starker psychischer Belastung, raten wir dazu, Strafanzeige zu stellen. Eine gute Übersicht zu Straftaten im Netz mit Informationen und Tipps zum Umgang gibt auch HateAid“, schildert Livia Lill. 

Mehr Informationen:

  • Beleidigende, verunglimpfende Kommentare, etc. können bei den Plattformbetreiber*innen gemeldet werden. Jugendgefährdende, entwicklungsbeeinträchtigende und illegale Inhalte können auch bei jugendschutz.net gemeldet werden.
  • Informationen rund um Cybermobbing gibt auch klicksafe in einer Broschüre für Eltern und pädagogische Fachkräfte. 
  • Die Methode Let's chat! aus dem Forschungs- und Praxisprojekt ACT ON! des JFF können pädagogische Fachkräfte nutzen, um mit jungen Menschen über eine positive Kommunikation im Netz zu sprechen und für Online-Herausforderungen wie Cybermobbing zu sensibilisieren.