Gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen - gesetzliche Maßnamen
Menschen, die Hassbotschaften oder terroristische Inhalte im Netz verbreiten, sollen zukünftig leichter von Bundeskriminalamt identifiziert werden können. Dafür möchte die Bundesregierung das Bundeskriminalamtsgesetz ändern. Die Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes ist Teil eines Gesetzespaketes gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität.
Die gesetzlichen Änderungen betreffen große Plattformen wie Twitter, Facebook und Instagram, aber auch Betreiber kleiner Plattformen. Nach Aufforderung des Bundeskriminalamts sollen Plattformbetreiber künftig IP-Adressen herausgeben. Betreiber kleinerer Netzwerke sollen IP-Adressen dann herausgeben, wenn Nutzer*innen strafrechtlich relevante Handlungen, wie z.B. Drohungen gegen politische Andersdenkende, verbreiten. Große Netzwerke sollen strafbare Posts wie Morddrohungen oder Volksverhetzungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern auch sofort dem Bundeskriminalamt melden. So soll eine strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die Hass und Hetze im Netze verbreiten, möglich sein.