Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Kommission sichert Kindern den Anspruch auf Schutz und Fürsorge zu, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Auf dieser Grundlage aufbauend und mit Verweis auf die EU-Kinderrechtsstrategie hat die Europäische Kommission nun ein Konsultationsverfahren zur Entwicklung und Stärkung eines integrierten Kinderschutzsystems auf den Weg gebracht, welches noch bis zum 20. Oktober läuft. Neben den europäischen Mitgliedsstaaten können sich am Verfahren auch internationale Organisationen und solche der Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen beteiligen. Auch Kinder werden zu ihren Vorstellungen und Ansichten hinsichtlich ihres Schutzes befragt.
Hintergrundwissen zum Konsultationsverfahren gibt es auf der Webseite des Projektes kinderrechte.digital, welches die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Alltag von Kindern und Jugendlichen analysiert und in internationaler Zusammenarbeit Strategien für kinder- und jugendpolitische Maßnahmen entwickelt.