Medienerziehung

  • Meldung

Neue Regelungen bei der Prüfung digitaler Spiele

Ein Kind, das auf einem Sofa liegt und ein Spiel auf einem Tablet spielt.

Digitale Spiele sind Teil der Jugendkultur, wie auch die aktuelle JIM-Studie verdeutlicht. Ob Abenteuer- oder Actionspiel, Denk- und Strategiespiel, Sportspiel oder Unterhaltungsspiel: Das Angebot an digitalen Spielen ist groß und vielfältig. Nicht immer fällt es als Eltern oder pädagogische Fachkraft daher leicht zu beurteilen, welches Spiel altersgerecht ist.

Mehr Orientierung sollen die seit dem 1. Januar 2023 gültigen neuen Regeln der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), der freiwilligen Einrichtung der Games-Branche, zur Prüfung digitaler Spiele geben. Neben den bekannten USK-Alterskennzeichnungen erhalten Nutzende von Spielen Hinweise zu den Inhalten von Spielen, welche grundsätzlich die wesentlichen Gründe für die Altersfreigabe eines Spiels angeben. Enthält ein Spiel zum Beispiel Horroreffekte und Gruselelemente, so ist dies künftig auf der Rückseite der Spieleverpackung, auf Online-Spieleplattformen und in der USK-Titeldatenbank mit den Schlagworten „Horror“ und „Schreckmomente“ abgebildet.

Zudem sind die Spiele mit Hinweisen zu vorhanden Funktionen im Spiel gekennzeichnet, um auf mögliche Onlinerisiken aufmerksam zu machen. So können Eltern und Erziehende leichter erkennen, ob ein Spiel beispielsweise Möglichkeiten zum direkten Kauf von Zusatzinhalten beinhaltet oder ob sich Spielende im Spiel direkt in einem Chat mit anderen, auch fremden Personen, austauschen können.

Anlass für die Anpassung der Regeln zur Prüfung digitaler Spiele ist das novellierte Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 2021. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum zu schützen, vor allem vor sogenannten Interaktionsrisiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming und Kostenfallen in Spielen.

 

Mehr Informationen: