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Kahoot, Padlet & Co - Digitale Tools und das Thema Datenschutz

Zwei junge Menschen, die an einem Laptop sitzen, der vor ihnen auf einer Wiese steht.

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind digitale Tools (Englisch: tool= Werkzeug) verstärkt zum Einsatz gekommen - schließlich sind diese praktisch, um online kollaborativ zusammenzuarbeiten, Ergebnisse zu sichern, zu visualisieren oder etwa ein spannendes Quiz zu erstellen. Jedoch kommt es immer wieder zu Ungewissheit, was das Thema Datenschutz angeht- insbesondere in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Digitale Tools sammeln (Meta-)Daten, also Daten, die Informationen und Merkmale anderer Daten enthalten. Dazu zählen zum Beispiel die IP-Adresse und der Zeitpunkt, die Dauer und der Ort einer Internetverbindung.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert den Schutz personenbezogener Daten, insofern ist es grundsätzlich ratsam darauf zu achten, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen DSGVO-konforme digitale Tools zum Einsatz kommen. Im Umkehrschluss bedeutet das besonders vorsichtig zu sein und sich zu informieren, wie ein Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, wenn er seinen Sitz außerhalb der EU hat.

Somit sind auch beliebte Tools wie Kahoot oder Padelt kritisch zu betrachten. Erfreulicherweise gibt es verschiedene datenfreundliche Alternativen - einige wurden sogar als Reaktion auf die Datenschutzdebatte entwickelt - wie etwa die aktuell noch kostenlose digitale Pinnwand TaskCards, eine deutsche Alternative zu Padlet.

Auf der sicheren Seite ist man zudem immer, wenn man transparent über die Nutzung des digitalen Tools aufklärt und sich besser noch vorab eine Einverständniserklärung der Eltern geben lässt. Im schulischen Bereich muss ohnehin ein Auftragsverarbeitungsvertrag erstellt werden.

Weitere Empfehlungen gibt es unter anderem beim Bildungsserver Berlin-Brandenburg. Datenschutzrechtliche Einschätzungen zu Tools können sich aber wandeln - wichtig ist es daher, sich immer wieder über mögliche Änderungen zu informieren. Falls es in der eigenen Einrichtung eine:n Datenschutzbeaftragte:n gibt, kann zur Sicherheit auch diese:r um Rat gefragt werden.

 

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