Medienerziehung

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Kinderbilder im Netz und in den Medien: Was Seitenbetreiber, Schulen und Kitas wissen müssen

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Für jeden Menschen - egal wie alt - gilt das so genannte „Recht am eigenen Bild“. Kurz zusammengefasst bedeutet das, dass niemand es ohne seine Einwilligung hinnehmen muss, dass sein Bild ungefragt veröffentlicht wird. Sobald ein Kind individuell auf einem Bild zu erkennen ist, darf das Foto ohne ausdrückliche Zustimmung also nicht veröffentlicht werden. Dabei ist es egal, ob die Veröffentlichung in einer gedruckten Zeitung, auf einer Webseite, auf Facebook oder in einem Flyer erfolgen soll. Das Portal für Internetrecht e-recht24.de um den Rechtsanwalt Sören Siebert hat auf wir-machen-kinderseiten.de die wichtigsten Punkte für Sie erklärt und eine Mustererklärung zusammengestellt.

 

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Quelle: Seitenstark, Arbeitsgemeinschaft vernetzter Kinderseiten