Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihre Kriterien bei der Altersfreigabe für die Prüfung von Computer- und Videospielen um Glücksspielelemente erweitert. Zukünftig sollen bei der Alterseinstufung von digitalen Spielen Inhalte berücksichtigt werden, die dem realen Glücksspiel ähneln.