• Meldung aus der Initiative

Das Jugendschutz-Spezial der Blinden Kuh

Ansicht: Logo Blinde Kuh Jugendschutz-Spezial

Am 1. Mai dieses Jahres ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Anlass für die Änderung des Jugendschutzgesetzes ist ein verändertes Mediennutzungs- und Kommunikationsverhalten von Kindern und Jugendlichen, welches heute vor allem online stattfindet und von den bisherigen Regelungen und Gesetzen zum Jugendschutz nicht angemessen erfasst wurde.

Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche besser vor Interaktionsrisiken wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming oder Abzocke durch Kostenfallen in Spielen geschützt werden. Dazu sollen Anbieter von sozialen Netzwerken, Spielen und anderen Plattformen verpflichtet werden, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte und sichere Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen. Zudem sollen Eltern, pädagogische Fachkräfte und Heranwachsende selbst mehr Orientierung durch einheitliche Alterskennzeichen erhalten, egal ob ein Spiel online gestreamt wird oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft wird. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine konsequente Rechtsdurchsetzung vor, auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben.

Die Kindersuchmaschine Blinde Kuh hat in ihrem Jugendschutz-Spezial eine Linksammlung von Kinderseiten zum Thema Jugendmedienschutz und zum Jugendschutzgesetz zusammengestellt. Kinder erfahren, was Jugendschutz ist, was das Jugendschutzgesetz regelt und warum es geändert wurde. Zudem gibt es Informationen und weiterführende Links zu Risiken im Netz, Schutzmaßnahmen, Hilfsangeboten und Beschwerdemöglichkeiten.