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Kinderfotos im Netz: Worauf Eltern und Erziehende achten sollten

Eine erwachsene Person, die von sich und ihrem Kleinkind ein Foto mit dem Smartphone macht.

Ob im Urlaub, beim Spielen oder zu Hause: Überall machen Eltern von ihren Kindern Fotos und präsentieren diese stolz im Freundes-, Familien- und Bekanntenkreis, meistens durch das Teilen in Sozialen Netzwerken und in Messenger-Diensten, um diesen am Familienleben oder an der Entwicklung der Kinder teilhaben zu lassen. Das Teilen privater Fotos und von Informationen von Kindern im Internet durch die Eltern ist vor allem unter dem Begriff „Sharenting“ (Englisch: „to share = teilen“ und „parenting = Kindererziehung“) bekannt. Doch so groß die Freude des Teilens vieler Eltern ist, bevor Eltern Fotos ihrer Kinder online posten, sollten sie sich über Aspekte wie Persönlichkeitsrechte von Kindern und anderer möglichen Risiken bewusst sein.

Auf die Perspektive von Kindern achten

Wichtig beim Teilen von Kinderfotos ist es, auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern zu achten. Gemäß Artikel 16 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht jedem Kind ein Recht auf Privatsphäre zu. Hinzu kommt das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhebG), welches jedem Menschen unabhängig seines Alters – also auch Kindern – zusteht. Fotos dürfen grundsätzlich also nur mit der Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Inwiefern Erziehende ihre Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos eingebunden sind, hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit der Kinder ab. Bei Kindern unter sieben Jahren entscheiden laut Bürgerlichem Gesetzbuch die Erziehenden über die Veröffentlichung von Fotos. Zwischen sieben und 17 Jahren entscheiden Erziehende und Kinder gemeinsam. Ab einem Altern von 14 Jahren geht der Gesetzgeber im Regelfall davon aus, dass Kinder einsichtsfähig sind und ihre Einwilligung erforderlich ist.

Mögliche Risiken

Sind Fotos erst einmal im Netz veröffentlicht, können sie schnell von Dritten weiterverbreitet, gespeichert und auch nachbearbeitet werden. Vorsicht ist vor allem bei vermeintlich harmlosen Bildern geboten, die Kinder in Windel, Schlafanzug oder Badesachen zeigen. Diese Bilder können in sexualisierten Kontexten missbraucht werden. Anlass für Spott, Cybermobbing und Cybergrooming können Fotos sein, die Kinder in peinlichen, misslichen oder intimen Situationen zeigen.

Tipps für Eltern und Erziehende

Damit Kinder einen verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten und Informationen lernen, ist es als Eltern und Erziehende wichtig, selbst mit gutem Beispiel voran zu gehen. Reflektieren Sie also auch ihr eigenes Verhalten im Umgang mit dem Posten von Bildern und veröffentlichen Sie nicht achtlos Bilder von Ihren Kindern. Dazu zählt auch, keine Bilder zu teilen, die Kinder in unangemessenen Situationen, nackt oder halb bekleidet zeigen. Zudem ist es ratsam, keine Bilder zu veröffentlichen, die personenbezogene Daten des Kindes, wie beispielsweise den Standort, enthalten und Rückschlüsse auf den Wohn- oder Aufenthaltsort zulassen. Hilfreich ist es, die Sicherheits- und Privatsphäreeinstellungen des eigenen Kontos in einem Sozialen Netzwerk so einzustellen, dass Fremde darauf keinen Zugriff haben und Bilder so unkontrolliert im Netz verbreitet werden. Darüber hinaus ist es besonders wichtig, Kinder möglichst früh in Entscheidungen einzubeziehen und gemeinsam mit ihnen zu besprechen, welche Fotos geteilt werden können und welche nicht. Das bedeutet auch, als Eltern und Erziehende zu respektieren, wenn Kinder einer Veröffentlichung nicht zustimmen.

Mehr Informationen:

  • Tipps für die verschiedenen Altersstufen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos gibt das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. (DKHW).
  • Auch „SCHAU HIN Was dein Kind mit Medien macht.“ gibt Eltern Hilfestellung im Umgang mit Kinderfotos im Netz.
  • Über die Verantwortung der Eltern im Hinblick auf das Teilen von Kinderfotos im Netz spricht Toyah Diebel im Interview.