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Ein Update für den Jugendmedienschutz

Menschen, die auf einen Laptopbildschirm zeigen.

Vorbei sind die Zeiten, als sich Kinder die Geschichte um Benjamin Blümchen noch auf der Kompaktkassette angehört, Jugendliche ihren Lieblingsfilm auf einer Videokassette angeschaut und Super Mario auf CD-ROM gespielt haben. Heute nutzen Heranwachsende Smartphone, Spielekonsolen, VR-Brillen und andere smarte Geräte in ihrer Freizeit. Für Kinder und Jugendliche ist es selbstverständlich digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen, sie wachsen in einer vernetzten Medienwelt auf. Insbesondere soziale Medien wie YouTube, WhatsApp und Instagram sind bei Jugendlichen beliebt, wie die aktuelle JIM-Studie zeigt. Sie nutzen diese, um sich in Gruppen mit Freund*innen auszutauschen, Bilder zu teilen, Videos zu schauen, zu spielen oder Musik zu hören. Auch die jüngeren Kinder nutzen regelmäßig das Internet.

Das veränderte Mediennutzungsverhalten führt aber auch dazu, dass Kinder und Jugendliche im Netz auf andere Risiken stoßen als früher. Vor allem in der Interaktion mit anderen können Heranwachsende in Situationen geraten, die sie überfordern, ängstigen und die sie nicht einordnen können. Dazu zählen unter anderem Cybermobbing - das wiederholte gezielte Beleidigen und Bloßstellen von Jugendlichen -, sexuelle Belästigung, Hasskommentare und Abzocke durch Kostenfallen in Spielen.

Das veränderte Kommunikations- und Medienverhalten wird von den bisherigen Gesetzen und Regelungen zum Jugendschutz nicht mehr angemessen erfasst. Um Kinder und Jugendliche vor den Risiken im Netz zu schützen, hat das Bundeskabinett daher die Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen, mit dem Ziel eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Die geplanten Neuregelungen beziehen sich auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken, mehr Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Heranwachsende selbst und eine konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber Anbietern.

Im Hinblick auf einen besseren Schutz sollen Anbieter von sozialen Netzwerken, Spielen und anderen Plattformen verpflichtet werden, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen und sie vor Interaktionsrisiken zu schützen. Dazu zählen zum Beispiel das Einrichten sicherer Voreinstellungen und kindgerechter Hilfs- und Beschwerdesysteme. Für mehr Orientierung sollen einheitliche Alterskennzeichen sorgen, egal ob ein Spiel online gestreamt wird oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft wird. Zudem soll eine konsequente Rechtsdurchsetzung erfolgen, auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden und dafür sorgen, dass Anbieter ihren Vorsorgepflichten nachkommen. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, kann dies nach Beratung durch die Bundeszentrale auch die Zahlung eines hohen Bußgeldes nach sich ziehen. Außerdem soll die Bundeszentrale für die Vernetzung relevanter Akteure und die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sorgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).