• Meldung aus der Initiative

Kinderrechte im digitalen Raum

Ein Kind, welches auf ein Tablet schaut.

Alle Rechte, die Kindern durch die UN-Kinderrechtskonvention gewährt werden, gelten auch im digitalen Raum. Dies hat der UN-Fachausschuss für die Rechte des Kindes im Frühjahr dieses Jahres in einer Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld verabschiedet. Kinder haben zum Beispiel ein Recht auf Zugang zu Informationen im Netz und darauf, ihre Ansichten und Gedanken auch im Internet zu verbreiten. Der Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung vorangegangen war ein umfangreicher Beteiligungsprozess, bei dem auch Kinder aus 27 Staaten der Welt ihre Perspektiven mit einbrachten.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2021 haben die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt der Stiftung Digitale Chancen einen kinder- und jugendfreundlichen Text zur Allgemeinen Bemerkung zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld veröffentlicht. In den Worten von Kindern werden dort ihre Rechte verständlich erklärt. Zudem gibt es einen Kurzbericht, der die wichtigsten Ergebnisse des Beteiligungsprozesses von Kindern zusammenfasst.