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Update für den Jugendmedienschutz - Bundestag verabschiedet Reform des Jugendschutzgesetzes

Eine Person, vor der ein Laptop steht und die ein Smartphone in den Händen hält.

Das veränderte Mediennutzungs- und Kommunikationsverhalten von Kindern und Jugendlichen, das heute vor allem online stattfindet, wurde zum Anlass genommen das geltende Jugendschutzgesetz - das zuletzt 2002 reformiert wurde - dahingehend zu aktualisieren. Ziel der Novellierung ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern, um ihnen eine unbeschwerte und sichere Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen.

Die Änderungen des Jugendschutzgesetzes beziehen sich auf einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken der Interaktion, wie zum Beispiel Cybermobbing, Cybergrooming und Abzocke durch Kostenfallen in Spielen. Auch soll mehr Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichnungen und den Einsatz neuer Risikokennzeichnungen geschaffen werden. Darüber hinaus sieht die geplante Neuregelung eine konsequente Rechtsdurchsetzung vor, auch gegenüber ausländischen Anbietern.

2./3. Lesung im Plenum des Bundestages

Am 5. März 2021 fand die 2./3. Lesung im Bundestag statt, in der der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung beschlossen wurde. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, Linksfraktion und FDP dagegen und AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Entschließungsanträge der FDP, der Linken und der Grünen wurden abgelehnt.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs werden Anbieter:innen zukünftig dazu verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, um Kinder und Jugendliche vor Interaktionsrisiken zu schützen. So soll sichergestellt werden, dass Minderjährige bei Online-Spielen oder in sozialen Netzwerken nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass neben unbeschränkten Kontaktfunktionen u. a. auch Kostenfallen oder glücksspielähnliche Elemente durch Kennzeichnungen mit Symbolen, die neben die bekannte Alterskennzeichnung tritt, sichtbar gemacht werden müssen. Des Weiteren sollen Hilfs- und Beschwerdesysteme eingeführt werden, sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern. 

Plenarsitzung im Bundesrat

Die vom Bundestag beschlossene Reform des Jugendschutzgesetzes wurde am 26. März 2021 durch den Bundesrat in der Plenarsitzung gebilligt.

Kindern Jugendmedienschutz erklären

Wenn Sie die gesetzlichen Veränderungen Kinder erklären möchten, finden Sie auf der Webseite von Seitenstark ein vierwöchiges Themen-Spezial in kindgerechter Sprache. Hier sind für Kinder verständliche Erläuterungen zu verschiedenen Themen rund um den Jugendmedienschutz zusammengestellt, u. a. zu Jugendschutz, Medien und zum Gesetzgebungsverfahren.