Cybergrooming – Was tun?

Was ist Cybergrooming?
Das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Netz mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist Cybergrooming. Cybergromming findet vor allem auf Plattformen und Kanälen statt, die junge Menschen nutzen: in Soziale Netzwerken wie TikTok, Instagram und Snapchat, Messenger-Diensten wie WhatsApp sowie Online-Games und Gaming-Plattformen wie Steam und Discord. Täter*innen gehen nutzen die Anonymität der Netzwerke und Plattformen und geben sich häufig als gleichaltrig aus. Sie gehen strategisch vor, nutzen Jugendsprache, täuschen gleiche Interessen vor, machen Komplimente und zeigen vermeintliches Verständnis für das, was junge Menschen beschäftigt. Haben Täter*innen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, fordern sie Kinder und Jugendliche auf, Nacktaufnahmen von sich zu versenden, sexuelle Handlungen vor der Kamera durchzuführen oder sich live vor Ort zu treffen.
Ist Cybergrooming strafbar?
Cybergrooming ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (§ 176a und 176b StGB). Strafbar ist bereits die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen zu bringen.
Wie können Kinder und Jugendliche Cybergrooming erkennen?
Es gibt Hinweise anhand derer Kinder und Jugendliche misstrauisch werden sollten. Dazu zählen der Wechsel von einem öffentlichen in einen privaten Chat, Fragen zur Sexualität und sexuellen Erfahrungen, das Angebot von Geldgeschenken wie zum Beispiel in einem Online-Spiel, das Verlangen nach persönlichen Daten, Bildern und Videos sowie das Anschalten der Webcam und niemanden davon zu berichten sowie der Vorschlag, sich offline zu treffen.
Was können Eltern und Erziehende tun, um Kinder und Jugendliche vor Cybergrooming zu schützen?
Als Eltern und Erziehende ist es wichtig, mit Kindern und Jugendlichen im Austausch über ihre Online-Aktivitäten zu sein und Regeln für die Online-Kommunikation zu vereinbaren. Dazu zählt zu wissen, welche Plattformen und Angebote die eigenen Kinder nutzen. Zudem ist es bedeutsam, ein*e vertrauensvolle*r Ansprechpartner*in zu sein, an die*den sich Kinder wenden können, wenn sie Warnhinweise wahrnehmen oder ein mulmiges Gefühl haben. SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht. gibt Eltern Tipps, wie sie ihre Kinder vor Cybergrooming schützen können.
klicksafe erläutert, wie Eltern und pädagogische Fachkräfte junge Menschen über Cybergrooming aufklären und wie sie sich präventiv vor Cybergrooming schützen können.
An JUUUPORT, die bundesweite Online-Beratungsplattform für Jugendliche können sich junge Menschen direkt wenden. Dort finden sie Informationen rund um Cybergrooming und ausgebildete Peers beraten in einer Online-Beratung.
Welche Hilfsangebote gibt es?
Cybergrooming kann bei jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und bei fragzebra der Landesanstalt für Medien NRW gemeldet werden.
An die Nummer gegen Kummer können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene auch bei Cybergrooming wenden.
Hilfe finden Betroffene von Cybergrooming beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch, der bundesweiten Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern. Das Hilfe-Telefon berät anonym und kostenfrei und bietet auch eine Online-Beratung an.
Wo finde ich weitere Informationen?
Aktuelle Zahlen zur Verbreitung von Cybergrooming liefert die Befragung der Landesmedienanstalt NRW aus dem Jahr 2024.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes informiert auf ihrer Seite über Cybergrooming und gibt Erste-Hilfe-Tipps.
Der Verein HateAid informiert auf seiner Website über Cybergrooming, klärt über die rechtliche Situation auf und stellt Angebote für Betroffene und Angehörige vor.