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Sexting - zwischen Reiz, Neugier und Risiko

Eine Frau, die am Strand sitzt.

Das in einer Schale perfekt angerichtete Frühstück, das neue T-Shirt, dass selbstbewusst präsentiert wird oder das Selfie vor einer traumhaften Strandkulisse. Menschen zeigen gerne ihre Erlebnisse und Vorlieben. In sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook oder Snapchat werden unzählige Bilder und Videos mit anderen geteilt. Auch erotische und freizügige Aufnahmen werden über Nachrichten in sozialen Netzwerken verschickt. „Sexting“ heißt dieses Phänomen.

Sexting - was ist das überhaupt?

Das Wort Sexting setzt sich aus den englischen Begriffen „sex“ und „texting“ zusammen und bezieht sich auf das Versenden und Empfangen von selbstproduzierten, freizügigen Aufnahmen über den Computer oder das Smartphone. Dazu zählen zum Beispiel Bilder, auf denen Menschen in Shorts oder Bikini zu sehen sind, aber auch Nacktbilder des eigenen Körpers. Wird von Sexting gesprochen geht es dabei um das freiwillige Anfertigen eines Selfies als Bild oder Video. Meist findet Sexting in einer sexuellen oder erotischen Beziehung statt.

Die Faszination von Sexting

Der Reiz am Sexting besteht darin, sich auszuprobieren und zu schauen, wie man auf jemanden wirkt: Wie sehe ich aus? Wir wirke ich besonders sexy? Diese Fragen spielen bei der Entdeckung der eigenen sexuellen Identität eine Rolle. Heranwachsende erkunden ihre eigene Sexualität, erleben erste Beziehungen und sind neugierig, sich auszuprobieren. Zudem möchten sie herausfinden, wie sie für andere attraktiv und begehrenswert sind.

So wie Kinder und Jugendliche online kommunizieren, flirten sie auch über Messenger-Dienste miteinander und sammeln Erfahrungen in Bezug auf Sexualität und Beziehungen im Netz. Das Versenden intimer Aufnahmen an eine andere Person hat dabei verschiedene Gründe. Sie können als Liebes- und Vertrauensbeweis dienen, um die eigenen Gefühle zum Ausdruck zu bringen, eine Beziehung zu festigen und anzuregen oder den Schwarm zu beeindrucken und zu flirten. Auch kann es beim Sexting darum gehen, sich selbst darzustellen und die eigene Wirkung auf andere zu testen. Zudem kann Sexting aus einem sozialen Druck durch Partner*innen oder aus dem Freundeskreis entstehen.

Grundsätzlich ist Sexting nichts Schlechtes. Auch Erwachsene praktizieren Sexting. Voraussetzung dafür ist ein respektvoller und vertrauensvoller Umgang. Zudem ist es wichtig, sich an bestehende Rechte im Netz, wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild, zu halten. Problematisch kann es sein, wenn Beziehungen und Freundschaften sich verändern und freizügige Bilder dann unerlaubt und nicht einvernehmlich weiterverbreitet werden.

Was beim Sexting schiefgehen kann

Die größte Herausforderung beim Sexting besteht darin, wenn Sexting nicht einvernehmlich verläuft. Der*die Absender*in kann nie sicher sein, dass das Bild oder Video nur die Person sieht, für die die Aufnahme gedacht ist. Zudem kann es passieren, dass das Bild ungefragt weitergeleitet, abgespeichert oder in anderen Netzwerken hochgeladen wird. Durch das Versenden der Aufnahmen über das Smartphone oder den Computer, können sie innerhalb von kürzester Zeit eine Vielzahl von Menschen erreichen. Ist das Bild oder Video in die Hände von Dritten gelangt, geht jegliche Kontrolle über die weitere Verbreitung der Aufnahmen verloren.

Die unerlaubte Weiterverbreitung von Bildern und Videos kann zu Cybermobbing führen. Betroffene Personen werden im Netz bloßgestellt und beleidigt, indem ihre Aufnahmen online verbreitet und mit verletzenden, herabwürdigenden Kommentaren versehen werden. Das kann psychische und soziale Folgen für Betroffene haben. Besonders gefährlich wird Sexting dann, wenn eine Person mit ihren freizügigen Bildern erpresst wird. Diese sexualisierte Ausbeutung von Menschen wird als „Sextortion“ (Wortkombination aus „sex“ und „extortion“= Erpressung) bezeichnet. Erpresser*innen fordern Geld und drohen mit der Verbreitung oder Veröffentlichung der freizügigen Aufnahmen. Problematisch kann es auch werden, wenn Hacker*innen in den Besitz intimer Bilder gelangen und diese im Netz weiterverbreiten.

Was tun, wenn es schief gegangen ist?

Ist ein Bild in Hände gelangt, in die es nicht gehört, fühlen sich die Betroffenen meist hilflos und bloßgestellt. Jugendliche sollten sich in einem solchen Fall an Vertrauenspersonen wie Freunde, Eltern, Lehrkräfte oder Sozialarbeiter*innen wenden. Eine gute Orientierung für Betroffene, Eltern und pädagogische Fachkräfte gibt Klicksafe mit Handlungsempfehlungen und Schritt - für - Schritt - Anleitungen, was getan werden kann, wenn intime und erotische Aufnahmen missbraucht werden. Auch Hilfe- und Beratungsstellen wie die Nummer gegen Kummer und jugend.support sind gute Ansprechpartner bei Kummer und Sorgen im Netz. Zudem kann es ratsam sein, die Polizei hinzuzuziehen.

Was Eltern und Pädagog*innen tun können

Grundsätzlich gilt: Zeigen Sie als Eltern und pädagogische Fachkräfte Interesse für das, was Kinder und Jugendliche beschäftigt und sprechen sie offen über Wünsche und Bedürfnisse. Das gilt auch für das Thema Sexting. Hier ist es wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu schaffen und Heranwachsenden Verständnis und Mitgefühl entgegenzubringen. Ratsam ist es, mit jungen Menschen möglichst vorurteilsfrei zu sprechen, offen zuzuhören, aber auch über mögliche Risiken und rechtliche Aspekte von Sexting aufzuklären. Tipps für Eltern, wie sie ihre Kinder vor Risiken beim Sexting schützen können, gibt auch „SCHAU HIN! Was dein Kind mit Medien macht“.

Wann ist Sexting strafbar?

Jemand der von sich selbst ein freizügiges Bild aufnimmt, macht sich nicht strafbar. Problematisch wird es, wenn Bilder von Menschen ohne deren Erlaubnis weiterverbreitet werden, da dann das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Strafrechtlich belangt werden auch Personen, die kinderpornografische Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren zeigen, versenden und aufbewahren. Strafrechtliche Folgen sind zudem zu erwarten, wenn es sich bei den Aufnahmen um sexuelle Handlungen oder unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltungen von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren handelt. Der Versand und der Besitz pornografischer Aufnahmen kann ab dem 14. Lebensjahr strafrechtlich verfolgt werden.

 

Weitere Informationen:

  • Was es beim Thema Sexting zu beachten gilt, erläutert SCHAU HIN! auf dieser Seite.
  • Allgemeine Informationen zum Thema Sexting finden Sie auf der Seite von Klicksafe.
  • Verschiedene Materialien zum Thema Sexting hat die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW hier zusammengestellt.