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Update für den Jugendmedienschutz - Beratung und Anhörung im Bundestag

Menschen am Smartphone

Verändertes Mediennutzungs- und Kommunikationsverhalten

Früher waren es Gameboy, CD-Rom und Videokassette, heute sind es Smartphone, Spielekonsole und Smart-TV. Der Austausch und die Vernetzung via digitaler Medien ist heute selbstverständlich. Auch Kinder und Jugendliche wachsen in einer vernetzten Medienwelt auf. Das veränderte Mediennutzungs- und Kommunikationsverhalten führt aber auch dazu, dass Heranwachsende im Netz auf andere Risiken stoßen als früher. Vor allem in der Interaktion mit anderen können Heranwachsende in Situationen geraten, die sie überfordern, ängstigen und die sie nicht einordnen können. Zu den sogenannten Interaktionsrisiken zählen unter anderem Cybermobbing - das wiederholte gezielte Beleidigen und Bloßstellen von Jugendlichen -, sexuelle Belästigung, Hasskommentare und Abzocke durch Kostenfallen in Spielen.

Änderung des Jugendschutzgesetzes

Da das veränderte Mediennutzungsverhalten von den bisherigen Gesetzen und Regelungen zum Jugendschutz nicht angemessen erfasst wird, hat das Bundeskabinett im Oktober 2020 daher die Änderung des Jugendschutzgesetzes mit dem Ziel eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutzes beschlossen. Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Die geplanten Neuregelungen sehen einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken vor. Dazu sollen Anbieter von sozialen Netzwerken, Spielen und anderen Plattformen verpflichtet werden, wirksame Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Kindern und Jugendlichen eine unbeschwerte und sichere Teilhabe an digitalen Medien zu ermöglichen. Zudem sollen einheitliche Alterskennzeichen für mehr Orientierung sorgen, egal ob ein Spiel online gestreamt wird oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft wird. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine konsequente Rechtsdurchsetzung vor, auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Kommt ein Anbieter seinen Pflichten nicht nach, soll dies zunächst im Rahmen eines dialogischen Verfahrens durch die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geklärt werden. Ist das Verfahren nicht erfolgreich, kann dies als letzte Konsequenz die Zahlung eines hohen Bußgeldes nach sich ziehen.

Erste Lesung im Plenum des Bundestages

Im Dezember 2020 fand die erste Lesung im Bundestag zum von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Jugendschutzes statt. Im Rahmen dessen gab es eine Aussprache, in der die Grundsätze des Entwurfs besprochen wurden. Zudem wurde in der Lesung bestimmt, dass der Gesetzesentwurf an mehrere Fachausschüsse des Bundestags übermittelt wird. Darunter gibt es einen federführenden Ausschuss - in diesem Fall der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend -, der für die Berichterstattung gegenüber dem Plenum verantwortlich ist und in dem die fachliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf stattfindet. Die anderen benannten Ausschüsse - der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Kultur und Medien, der Ausschuss Digitale Agenda und der Haushaltsausschuss - können mitberaten und dem federführenden Ausschuss zuarbeiten.

Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Jugendschutzgesetzes fand am 11. Januar 2021 im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Im Rahmen dessen waren Sachverständige geladen, die zum Gesetzesentwurf Stellung nahmen und ihre Positionen verdeutlichten.