Tagung Digitale Lebensräume: Schutz - Befähigung - Teilhabe

Veranstaltungsdatum:
13. September
11:40 - 16:15
Veranstalter:
Anmeldung:
Teilnehmerbeitrag:
kostenfrei

Am 1. Mai 2021 ist ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Im Kern der Reform stehen Änderungen im Bereich

des Jugendmedienschutzes. Doch was bedeuten diese Ände-

rungen für die praktische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe?

Die Nutzung digitaler Räume gehört selbstverständlich zum Lebensalltag. Die bisherigen Bestimmungen des JuSchG konnten dem nicht mehr entsprechen, Intention des Gesetz-

gebers war deshalb eine Anpassung der gesetzlichen Rege-

lungen an die Medienrealität junger Menschen. Jetzt geht das Jugendschutzgesetz vom Recht der Kinder auf digitale Beteili-

gung aus und verlangt, dass die digitalen Lebensräume sicher gestaltet werden müssen. Die Benennung von Schutzzielen

stellt einen Fortschritt dar. Dass neben den medialen Inhalten die Risiken digitaler Kommunikation und Interaktion aufgeführt werden, entspricht den Anforderungen an einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz. Schutz – Befähigung – Teilhabe: Dies sind die Grundprinzipien für einen modernen Kinder- und Jugendschutz, die auch im Kontext der UN-Kinderrechtskonvention diskutiert werden. Das neue JuSchG soll einen rechtlichen Rahmen dafür bieten und Anbieter in die Verantwortung nehmen, eine Bundeszent-

rale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) übernimmt wichtige Funktionen. Erziehung und Bildung sind gefordert, mit Angeboten des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in allen Arbeitsfeldern ihren Beitrag zu leisten.

(Alle Angaben ohne Gewähr)