TINCON "Hatespeech vor Gericht bringen"

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Mit 17 Jahren wird Max O. gestalkt. Ein unbekannter Mann schickt ihm Beleidigungen, Morddrohungen und outet ihn öffentlich als homosexuell. Erst vier Jahre später steht sein mutmaßlicher Stalker vor Gericht, weil die Polizei die Brisanz viel zu spät erkannt hat. Y-Kollektiv-Journalist Dennis Leiffels meint deshalb, das Internet sei häufig ein rechtsfolgenfreier Raum. Christoph Hebbecker kennt ähnliche Fälle von der anderen Seite: Er ist Staatsanwalt und arbeitet in der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen. Er wolle den Hass im Netz nicht nur löschen, sondern auch strafrechtlich verfolgen. Zusammen mit Anna Breithausen diskutieren sie: Wie wollen wir mit Hate Speech oder Stalking-Fällen umgehen? Und welche Schritte kann man bei Straftaten im Netz einleiten? Diese Fragen um das Thema werden im Video beantwortet.