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Die Welt verändert sich - Über das Aufwachsen in der digitalen Welt

Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Stimmen der Kinder gehört werden

Wir freuen uns, einen weiteren neuen Akteur bei uns in der Initiative begrüßen zu können:

kinderrechte.digital

 

Das Projekt Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt unterstützt die Aktivitäten des Europarates im Rahmen der Sofia-Strategie und arbeitet mit internationalen Gremien auf der Ebene der Europäischen Kommission, den Vereinten Nationen im Bereich der Internet Governance sowie ICANN und weiteren Institutionen zusammen. In enger Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk macht es die deutschen Aktivitäten im europäischen und internationalen Kontext sichtbar und treibt die Umsetzung der UN-KRK im Hinblick auf die Digitalisierung der Lebenswelten von Kindern voran.

 

Im Jahr 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet. Inzwischen ist die Konvention von 195 Staaten weltweit unterzeichnet und damit das am häufigsten anerkannte Menschenrechtsdokument der UN. Junge Menschen, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll mit diesem Übereinkommen besonderer Schutz gewährt werden. Im gleichen Jahr wurde am Forschungszentrum CERN in Genf das World Wide Web entwickelt. Damals war es kaum vorstellbar, dass auch Kinder das Internet nutzen. Heute ist weltweit ein Drittel der Internetnutzer*innen unter 18 Jahre alt. Die Kinderrechtskonvention umfasst den Schutz von Kindern vor bestimmten Gefährdungen und garantiert ihnen Freiheitsrechte, wie zum Beispiel Zugang zu Informationen und freie Meinungsäußerung. Durch die Digitalisierung entstehen für einige dieser Rechte neue Herausforderungen. Gleichzeitig ergeben sich aber auch Chancen, diese Rechte neu zu verstehen und sie auszuüben. Deshalb ist es wichtig, sich die Kinderrechtskonvention anzuschauen und zu diskutieren, wie wir sie heute verstehen und anwenden können. Genau das ist die Aufgabe des Projektes Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt, mehr darüber erfahren Sie unter www.kinderrechte.digital

 

Im Grundgesetz sind Kinder bisher nur als Regelungsgegenstand erwähnt. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“, heißt es in Artikel 6 (2) des Grundgesetzes. Aber nicht nur die Welt hat sich durch die Digitalisierung verändert, auch das Bild des Kindes in der Gesellschaft hat sich gewandelt. Kinder handeln heute eigenständig, auch weil sie sich mit Hilfe von digitalen Medien informieren, sich mit anderen austauschen und verständigen. Das Internet trägt dazu bei, dass junge Menschen sich engagieren und ihr Recht auf gesellschaftliche Teilhabe verwirklichen. Das sehen wir nicht nur an Initiativen wie Fridays for Future, sondern auch an der Präsenz der Kinderstimmen im Netz. Die Aufnahme der Kinderrechte in die deutsche Verfassung ist daher als Folge der gesellschaftlichen Entwicklungen heute unausweichlich.


Jutta Croll ,Stiftung Digitale Chancen / kinderrechte.digital