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Gesetzesverschärfung zu Cybergrooming geplant

Smartphone-Nutzung

Im Internet kommt es häufig vor, dass Minderjährige gezielt sexuell belästigt werden. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Jedoch gilt dies bisher nicht, wenn sich hinter vermeintlichen Profilen von Kindern Erwachsene verbergen und sich im Chat als Kind ausgeben, wie zum Beispiel verdeckte Ermittler oder Eltern.

Das soll sich nun ändern.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass schon der reine Versuch der sexuellen Belästigung im Internet strafbar werden soll. Damit wird Ermittlern die Arbeit erleichtert.

Der Gesetzesentwurf befasst sich außerdem mit dem Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Bisher wurden Täter nicht für sexuelle Bestätigung belangt, wenn sie für ein weiteres Vergehen mit höherem Strafmaß, beispielsweise der Körperverletzung, verurteilt wurden. Künftig soll nur ein schwereres Sexualvergehen eine Verurteilung für sexuelle Belästigung verhindern.

Mehr zum Thema #kindersicher im Netz, wie man sich vor Cybergrooming schützen und wo man Rat finden kann unter https://www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de/kindersicher/


Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schutz-vor-cybergrooming-1640572

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