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Soziale Medien von Anfang an

Baby wird mit Smartphone fotografiert

Stolze Eltern möchten ihr Familienglück auch digital zeigen. So werden Kinderfotos zunehmend in Sozialen Netzwerken, wie Facebook, Instagram oder WhatsApp geteilt. Ein „digitaler Fußabdruck“ ist entstanden. Das Ausmaß der Verbreitung solcher Fotos wird dabei oft nicht berücksichtigt - obwohl ein Foto im Netz gelöscht wird, können die Aufnahmen weiter kursieren. Dritte können diese kopieren, verfremden und verbreiten.

 

Aus kinderrechtlicher Sicht kann dies in vielerlei Hinsicht bedenklich sein. Die Privatsphäre der Kinder wird verletzt - denn zu oft werden ohne ihr Einverständnis Bilder von ihnen online veröffentlicht. Es widerspricht ihrem Recht auf Beteiligung, aber auch Schutzrechte sind in Gefahr.

 

Persönlichkeitsrechte von Kindern in der digitalen Welt

 

Die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention erstrecken sich ebenso auf die Stärkung der Kinderrechte im digitalen Raum. Das Internet ist zu einem integrativen, alltäglichen Bestandteil der kindlichen Lebenswelt geworden. Kinder haben somit ein Recht auf Zugang, Schutz und Teilhabe an der digitalen Welt. Zu den Kinderrechten im digitalen Raum gehören neben anderen das Recht auf den Schutz der Privatsphäre, der Schutz ihrer persönlichen Daten und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder.

 

Auch hier gilt Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention, nachdem kein Kind willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden darf.

 

Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er dadurch nicht die Rechte anderer verletzt. Dieses Persönlichkeitsrecht ist vielfältig. Es enthält unter anderem das Recht am eigenen Bild, nachdem jeder Mensch selbst entscheiden kann, ob und unter welchen Bedingungen andere Menschen Fotos dieser Person verbreiten dürfen.

 

Eine Verletzung dieses Rechtes kann zum Beispiel durch das achtlose Veröffentlichen von Fotos eines Kindes im Internet eintreten. Insbesondere, wenn das Kind in peinlichen Situationen dargestellt und der Lächerlichkeit der Betrachter preisgegeben wird. Bei Eltern erfreut sich das Teilen von Bildern ihrer Kinder jedoch großer Beliebtheit. Der Konsequenzen sind sich die meisten Erwachsenen allerdings nicht bewusst. So kann eine unberechtigte Verwendung und Weiterverbreitung von Kinderfotos durch Dritte diverse Risiken bergen. Beispielsweise wenn sie Ausgangspunkt für Bloßstellungen, Cybermobbing oder gar pädophile Aktivitäten werden.

 

Problembewusstsein der Eltern muss gestärkt werden

 

Über eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar Public zu Persönlichkeitsrechten von Kindern in Sozialen Medien, die das Deutsche Kinderhilfswerk in Auftrag gegeben hat, konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:

 

34 % der Erwachsenen, die Bilder und Informationen von Kindern teilen, beziehen die Kinder nicht in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ein, 30 % informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 % der Befragten ein.

 

Fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 % WhatsApp. Facebook und Instagram folgen mit 33 beziehungsweise 15 %.

 

Hinweise für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien:

 

Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer Bilder einbeziehen

Eltern sollten in der Familie möglichst früh über den Umgang mit Fotos ihres Kindes im Internet sprechen, es nach seiner Zustimmung fragen und die Entscheidung des Kindes respektieren.

 

Preisgabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Foto vermeiden

Der vollständige Namen eines Kindes sollte nicht im Zusammenhang mit einem Foto veröffentlicht werden. Vermieden werden sollte möglichst auch die Veröffentlichung von Fotos, die Rückschlüsse auf Orte erlauben, wie den Kindergarten oder die Schule.

 

Regelmäßige Überprüfung der Sicherheits- beziehungsweise Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken

Um das Risiko zu vermeiden, dass eigene Inhalte und Fotos unkontrolliert im Netz kursieren, sollte man den Empfängerkreises der eigenen geteilten Inhalte einschränken.

 

Keine Veröffentlichung von Fotos von Kindern in unangemessenen Situationen

Kinder sollten auf Fotos immer bekleidet und nicht in einer lächerlichen oder gar peinlichen Situation zu sehen sein. Sind noch andere Kinder auf dem Foto zu sehen, ist dringend dazu zu raten, das Einverständnis der Eltern einzuholen.

 

Erkennbare Darstellung des Kindesgesichtes kritisch überdenken

Gesichter können durch gezielte Platzierung von Emojis (Bildschriftzeichen zur Darstellung von Gefühlen, Gegenständen und Aktivitäten) oder durch Unschärfe unkenntlich gemacht werden. Fotos, die Kinder von hinten zeigen oder mit Detailaufnahmen, zum Beispiel Händen oder Füßen arbeiten, sind in der Regel unbedenklich.

 

Vorbildfunktion wahrnehmen

Wenn Eltern verantwortungsbewusst mit Fotos von sich und ihren Kindern in sozialen Medien umgehen, profitieren auch die Kinder davon. Nicht nur, weil sie dadurch vor potenziell ungewollten Einblicken geschützt werden, sondern auch, weil ihnen durch die direkte Beteiligung von Anfang an ein verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten vermittelt wird.

 

Weitere Informationen

 

Um Erwachsene, besonders Eltern, für einen bewussteren Umgang mit Kinderfotos im Netz zu sensibilisieren, hat das Deutsche Kinderhilfswerk im November 2017 eine Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum durchgeführt. Die Kampagne arbeitete mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Werbesprüchen: www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz.

 


Isabell Rausch-Jarolimek und Sophie Pohle, Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) im Auftrag des Initiativbüros
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